Die Erwerbsminderungsrente seit der Rentenreform
Während der Staat früher die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt hat, wird diese heutzutage durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Unter Berufsunfähigkeit bezeichnet man den Zustand eines Arbeiters, wenn er nicht mehr in der Lage ist seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen. In diesem Fall hat der Staat dem Arbeiter eine Berufsunfähigkeitsrente als Ausgleich für sein fehlendes Gehalt gezahlt.
Seit dem 01.01.01 wurde diese Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Nur der Personenkreis, der vor dem 02.01.1961 geboren ist, hat möglicher Weise ein Anrecht auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Alle anderen Personen können nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen. Deshalb macht es für viele Personen auch Sinn, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Weitere Informationen über die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei www.Berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de erhalten.
Wann ist man erwerbsgemindert?
Unter Erwerbsminderung versteht man, dass ein Arbeiter gar nicht oder nur noch teilweise in der Lage ist einer Arbeit nachzugehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Arbeit um den erlernten Beruf oder eine andere Tätigkeit handelt. Der Arbeiter kann also durchaus fachlich heruntergestuft werden.
So kann ein Manager, der den psychischen Druck seiner Arbeit nicht mehr standhalten kann möglicherweise noch als Nachtportier in einem Unternehmen tätig sein. Die Beurteilung über die Verfassung des Arbeiters wird von einem angestellten Arzt des Rentenversicherungsträgers vorgenommen. Bei der Entscheidung ob es sich um eine Erwerbsminderung handelt oder nicht, wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht berücksichtigt.
Die Erwerbsminderung wird in zwei verschiedene Kriterien unterteilt. Es gibt die teilweise und die volle Erwerbsminderung. Nach dieser Einstufung wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Personen die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, gelten als teilweise erwerbsgemindert. |
Die volle Erwerbsminderung entsteht bei den Personen die täglich keine drei Stunden mehr arbeiten gehen können. Es gibt für die volle Erwerbsminderung jedoch noch zwei Varianten. Das ist der Personenkreis, der zwar länger als drei Stunden arbeiten gehen könnte, jedoch nicht in der Lage ist den Weg zur Arbeit zu bewältigen.
Außerdem zählen solche Personen dazu die für die Ausübung ihrer Tätigkeit betriebsunübliche Pausen machen müssten. Wenn man die Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente für junge Arbeitnehmer berücksichtigt, dann erkennt man warum eine private Berufsunfähigkeits- Versicherung sinnvoll ist.
Wer mehr über die Absicherung einer Berufsunfähigkeit wissen möchte, der findet über die private Berufsunfähigkeitsversicherung hier auf der Webseite von Berufsunfaehigkeitsversicherung Vergleich 24 mehr Informationen.
Wann wird eine Rente gezahlt?
Eine Erwerbsminderungsrente wird nur befristet geleistet. Sie gilt für maximal drei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist wird wieder geprüft ob die Person weiterhin ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente hat und diese verlängert wird.
Die Erwerbsminderungsrente soll als Ausgleich zum ursprünglichen Gehalt dienen. Sie unterliegt jedoch wie oben schon erwähnt einer Reihe von Bedingungen und wird nur den Personen gezahlt, die auf lange Sicht aus körperlichen oder psychischen Gründen einer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine Rehabilitationsmaßnahme diese Ursache möglicher Weise beheben könnte.
Maßgeblich für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist auch die Tatsache, ob die Person in den letzten Jahren Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. Da eine solche Rente zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, sollte man über den Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
Diese private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits Versicherung zahlt auch, wenn nur eine berufsunfähigkeit vorliegt, man also nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Hier erhält man mehr Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung .
Antworten zur Erwerbsminderungsrente im Internet erhältlich
Bei Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente kann ein Anruf beim Deutschen Rentenversicherungsbund Klarheit verschaffen. Die Mitarbeiter können Hilfestellung für die persönliche Situation und deren Auswirkung geben. Betroffene Personen sollten sich bei einem etwaigen Befund auf jeden Fall schnellstmöglich mit dem Amt in Verbindung setzen um die staatlichen Leistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Erwerbsminderung erhält man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet. Dieses Fachportal bietet gute Informationen und ermöglicht auch eine Beratung zur Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Natürlich kann man dort auch einen Vorschlag zur Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten.