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Ratgeber Versicherungen

Die Erwerbsminderungsrente seit der Rentenreform

berufsunfähigkeitWährend der Staat früher die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt hat, wird diese heutzutage durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Unter Berufsunfähigkeit bezeichnet man den Zustand eines Arbeiters, wenn er nicht mehr in der Lage ist seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen. In diesem Fall hat der Staat dem Arbeiter eine Berufsunfähigkeitsrente als Ausgleich für sein fehlendes Gehalt gezahlt.
Seit dem 01.01.01 wurde diese Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Nur der Personenkreis, der vor dem 02.01.1961 geboren ist, hat möglicher Weise ein Anrecht auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Alle anderen Personen können nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen. Deshalb macht es für viele Personen auch Sinn, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Weitere Informationen über die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei www.Berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de erhalten.

Wann ist man erwerbsgemindert?

Unter Erwerbsminderung versteht man, dass ein Arbeiter gar nicht oder nur noch teilweise in der Lage ist einer Arbeit nachzugehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Arbeit um den erlernten Beruf oder eine andere Tätigkeit handelt. Der Arbeiter kann also durchaus fachlich heruntergestuft werden.

So kann ein Manager, der den psychischen Druck seiner Arbeit nicht mehr standhalten kann möglicherweise noch als Nachtportier in einem Unternehmen tätig sein. Die Beurteilung über die Verfassung des Arbeiters wird von einem angestellten Arzt des Rentenversicherungsträgers vorgenommen. Bei der Entscheidung ob es sich um eine Erwerbsminderung handelt oder nicht, wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht berücksichtigt.

Die Erwerbsminderung wird in zwei verschiedene Kriterien unterteilt. Es gibt die teilweise und die volle Erwerbsminderung. Nach dieser Einstufung wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Personen die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, gelten als teilweise erwerbsgemindert.

Die volle Erwerbsminderung entsteht bei den Personen die täglich keine drei Stunden mehr arbeiten gehen können. Es gibt für die volle Erwerbsminderung jedoch noch zwei Varianten. Das ist der Personenkreis, der zwar länger als drei Stunden arbeiten gehen könnte, jedoch nicht in der Lage ist den Weg zur Arbeit zu bewältigen.

Außerdem zählen solche Personen dazu die für die Ausübung ihrer Tätigkeit betriebsunübliche Pausen machen müssten. Wenn man die  Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente für junge Arbeitnehmer berücksichtigt, dann erkennt man warum eine private Berufsunfähigkeits- Versicherung sinnvoll ist.

Wer mehr über die Absicherung einer Berufsunfähigkeit wissen möchte, der findet über die private Berufsunfähigkeitsversicherung hier auf der Webseite von Berufsunfaehigkeitsversicherung Vergleich 24 mehr Informationen.

Wann wird eine Rente gezahlt?

Eine Erwerbsminderungsrente wird nur befristet geleistet. Sie gilt für maximal drei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist wird wieder geprüft ob die Person weiterhin ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente hat und diese verlängert wird.

Die Erwerbsminderungsrente soll als Ausgleich zum ursprünglichen Gehalt dienen. Sie unterliegt jedoch wie oben schon erwähnt einer Reihe von Bedingungen und wird nur den Personen gezahlt, die auf lange Sicht aus körperlichen oder psychischen Gründen einer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine Rehabilitationsmaßnahme diese Ursache möglicher Weise beheben könnte.

Maßgeblich für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist auch die Tatsache, ob die Person in den letzten Jahren Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. Da eine solche Rente zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, sollte man über den Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Diese private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits  Versicherung zahlt auch, wenn nur eine berufsunfähigkeit vorliegt, man also nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Hier erhält man mehr Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung .

Antworten zur Erwerbsminderungsrente im Internet erhältlich

Bei Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente kann ein Anruf beim Deutschen Rentenversicherungsbund Klarheit verschaffen. Die Mitarbeiter können Hilfestellung für die persönliche Situation und deren Auswirkung geben. Betroffene Personen sollten sich bei einem etwaigen Befund auf jeden Fall schnellstmöglich mit dem Amt in Verbindung setzen um die staatlichen Leistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Erwerbsminderung erhält man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet. Dieses Fachportal bietet gute Informationen und ermöglicht auch eine Beratung zur Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Natürlich kann man dort auch einen Vorschlag zur Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten.

Die Betriebsversicherung als Absicherung von Unternehmen

Jeder Betrieb ist anders und hat seine ganz persönlichen Eigenheiten. So unterscheidet sich ein Handel gravierend vom Handwerk. Nicht nur die Art des Angebots ist unterschiedlich, auch die Risiken sind verschieden. Damit Unternehmen, Selbständige und Freiberufler die Risiken, die überall lauern, minimieren können, ist eine Betriebsversicherung unerlässlich.

Sie sollte perfekt auf den Betrieb zugeschnitten werden. So werden keine „überflüssigen“ Aspekte abgedeckt, sondern alle wirklich entscheidenden Gesichtspunkte. Eine umfangreiche Beratung bietet sich daher an, um im Notfall nicht böse Überraschungen zu erleben. Ein guter Versicherungsfachmann wird immer versuchen, die bestmögliche Betriebsversicherung zu finden. Durch seine langjährigen Erfahrungen weiß er, wo der Schuh drückt.

Allgemein bekannt und weit verbreitet ist dabei beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt den Vermögensschaden des Betriebs gegenüber Dritten ab. Für einige Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte oder Versicherungsvermittler ist sie sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Aber auch für andere Berufsgruppen ist sie unerlässlich und ratsam.

Es gibt für bestimmte Berufsgruppen eine spezielle Form der Absicherung, die alle berufsspezifischen Risiken versichert. Diese Versicherung wird als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung können sich beispielsweise Steuerberater oder Rechtsanwälte absichern. Teilweise ist für die Ausübung des Berufes sogar eine Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen. Auf der Webseite von Berufshaftpflichtvergleiche.de kann man sich über die Berufshaftpflicht informieren.

Die verschiedenen Absicherungsformen

Genauso wichtig kann eine Maschinenversicherung als Teil einer Betriebshaftpflichtversicherung sein, wird aber verständlicherweise nur für einen ausgesuchten Kreis von Betrieben benötigt. Sie deckt die Folgen eines Maschinendefektes aber, tritt aber auch beim Maschinenverlust ein. Gerade auf Baustellen werden immer häufiger Maschinen gestohlen. Selbst Bagger wurden mittlerweile schon entwendet. Unfassbar!

Mit einer Maschinenversicherung ist aber wenigstens der finanzielle Verlust abgedeckt. Aber auch dann, wenn eine Maschine unvorhergesehen oder plötzlich Schäden verursacht, tritt die Maschinenversicherung in Kraft. So kann ein Kurzschluss an einer Maschine immense Schäden verursachen und zu Kosten führen, die man besser nicht selber tragen sollte. Weitere Informationen zur Maschinenversicherung kann man hier betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/maschinenversicherung erhalten.

Die Beispiele an unterschiedlichen Betriebsversicherungen lässt sich immer weiter aufzählen. So zählen Flotten-, Firmenrechtsschutz-, Produkthaftpflicht- und Transportversicherungen zu den verschiedenen Unterarten der Betriebsversicherung. Sie alle dienen dem speziellen Schutz. Ein Versicherungsfachmann kann Interessenten die Einsatzgebiete und den Sinn gut und individuell erklären.

Einige Betriebshaftpflichtversicherungen sind sicherlich sehr wichtig, auf andere Versicherungen können spezielle Betriebe andererseits verzichten. Mehr Informationen und einen guten Überblick zu den Betriebshaftpflichtversicherungen und deren Versicherungsbedingungen findet man auf den Webseiten von betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de.

Auch der Betriebsinhaber sollte sich versichern

Aber nicht nur der Betrieb an sich sollte versichert werden. Betriebsinhaber sollten auch an den eigenen Schutz denken. Gerade bei Krankheiten können unabsehbare Verluste auftreten. Viele Unternehmer fühlen sich gerade bei der Gründung ihres eigenen Unternehmens jung und vital. Sie strotzen nur so vor Willenskraft und können sich kaum vorstellen, dass auch ihr Körper schlapp machen könnte.

Hinzu kommen mögliche Unfälle, die uns alle jederzeit treffen können. Betriebsinhaber, die mit einer individuellen Krankenversicherung vorgesorgt haben, können im Notfall wenigsten die finanziellen Folgen ihrer Krankheit abdecken.

Übrigens: Betriebsinhaber sollten auch an die Zeit nach ihrer beruflichen Karriere denken. Eine private Altersvorsorge sorgt dafür, dass auch im Rentenalter genügend Geld vorhanden ist. Nach einem erfüllten und manchmal auch recht stressigen Arbeitsalltag sollten den Arbeiter im Rentenalter keine finanziellen Sorgen plagen.