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Ratgeber Altersvorsorge

Die Erwerbsminderungsrente seit der Rentenreform

berufsunfähigkeitWährend der Staat früher die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt hat, wird diese heutzutage durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Unter Berufsunfähigkeit bezeichnet man den Zustand eines Arbeiters, wenn er nicht mehr in der Lage ist seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen. In diesem Fall hat der Staat dem Arbeiter eine Berufsunfähigkeitsrente als Ausgleich für sein fehlendes Gehalt gezahlt.
Seit dem 01.01.01 wurde diese Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Nur der Personenkreis, der vor dem 02.01.1961 geboren ist, hat möglicher Weise ein Anrecht auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Alle anderen Personen können nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen. Deshalb macht es für viele Personen auch Sinn, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Weitere Informationen über die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei www.Berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de erhalten.

Wann ist man erwerbsgemindert?

Unter Erwerbsminderung versteht man, dass ein Arbeiter gar nicht oder nur noch teilweise in der Lage ist einer Arbeit nachzugehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Arbeit um den erlernten Beruf oder eine andere Tätigkeit handelt. Der Arbeiter kann also durchaus fachlich heruntergestuft werden.

So kann ein Manager, der den psychischen Druck seiner Arbeit nicht mehr standhalten kann möglicherweise noch als Nachtportier in einem Unternehmen tätig sein. Die Beurteilung über die Verfassung des Arbeiters wird von einem angestellten Arzt des Rentenversicherungsträgers vorgenommen. Bei der Entscheidung ob es sich um eine Erwerbsminderung handelt oder nicht, wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht berücksichtigt.

Die Erwerbsminderung wird in zwei verschiedene Kriterien unterteilt. Es gibt die teilweise und die volle Erwerbsminderung. Nach dieser Einstufung wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Personen die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, gelten als teilweise erwerbsgemindert.

Die volle Erwerbsminderung entsteht bei den Personen die täglich keine drei Stunden mehr arbeiten gehen können. Es gibt für die volle Erwerbsminderung jedoch noch zwei Varianten. Das ist der Personenkreis, der zwar länger als drei Stunden arbeiten gehen könnte, jedoch nicht in der Lage ist den Weg zur Arbeit zu bewältigen.

Außerdem zählen solche Personen dazu die für die Ausübung ihrer Tätigkeit betriebsunübliche Pausen machen müssten. Wenn man die  Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente für junge Arbeitnehmer berücksichtigt, dann erkennt man warum eine private Berufsunfähigkeits- Versicherung sinnvoll ist.

Wer mehr über die Absicherung einer Berufsunfähigkeit wissen möchte, der findet über die private Berufsunfähigkeitsversicherung hier auf der Webseite von Berufsunfaehigkeitsversicherung Vergleich 24 mehr Informationen.

Wann wird eine Rente gezahlt?

Eine Erwerbsminderungsrente wird nur befristet geleistet. Sie gilt für maximal drei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist wird wieder geprüft ob die Person weiterhin ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente hat und diese verlängert wird.

Die Erwerbsminderungsrente soll als Ausgleich zum ursprünglichen Gehalt dienen. Sie unterliegt jedoch wie oben schon erwähnt einer Reihe von Bedingungen und wird nur den Personen gezahlt, die auf lange Sicht aus körperlichen oder psychischen Gründen einer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine Rehabilitationsmaßnahme diese Ursache möglicher Weise beheben könnte.

Maßgeblich für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist auch die Tatsache, ob die Person in den letzten Jahren Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. Da eine solche Rente zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, sollte man über den Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Diese private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits  Versicherung zahlt auch, wenn nur eine berufsunfähigkeit vorliegt, man also nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Hier erhält man mehr Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung .

Antworten zur Erwerbsminderungsrente im Internet erhältlich

Bei Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente kann ein Anruf beim Deutschen Rentenversicherungsbund Klarheit verschaffen. Die Mitarbeiter können Hilfestellung für die persönliche Situation und deren Auswirkung geben. Betroffene Personen sollten sich bei einem etwaigen Befund auf jeden Fall schnellstmöglich mit dem Amt in Verbindung setzen um die staatlichen Leistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Erwerbsminderung erhält man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet. Dieses Fachportal bietet gute Informationen und ermöglicht auch eine Beratung zur Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Natürlich kann man dort auch einen Vorschlag zur Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten.

Die Notwendigkeit einer privaten Rente

Die gesetzliche Rente wird im Alter wohl nur ausreichen um ein Existenzminimum zu schaffen. Den bis dahin gewohnten Lebensstandard wird kaum ein Rentner halten können, wenn er sich lediglich auf die gesetzliche Rente verlassen wird. Er wird mit starken Versorgungslücken rechnen müssen.

Die Privatrente ist eine zusätzliche Rente die in jungen Jahren abgeschlossen werden kann, um das Defizit bei der Rentenhöhe teilweise auszugleichen. Viele Versicherungen bieten verschiedene Formen dieser Vorsorgeprodukte an, die eine zusätzliche Rente als private Altersvorsorge bieten.

Je früher der Versicherte die Privatrente abschließt, desto niedriger sind seine Beiträge, bzw. desto höher ist seine spätere Rente. Dabei hat der Versicherte viele, verschiedene Möglichkeiten um eine Privatrente zusammenzustellen die für ihn, und möglicher Weise auch seine Angehörigen, die bestmögliche Absicherung darstellt. Mehr Informationen über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge kann man hier erhalten: www.ruerup-riester-rente.net/private-altersvorsorge-vergleich

Er hat die Möglichkeit durch eine Einmalzahlung oder durch laufende Monatsbeiträge ein Kapital in die Privatrente anzusparen. Dabei ist es dem Versicherten selber überlassen wie er die Finanzierung vornehmen möchte. Auch eine Verknüpfung der beiden Varianten, also Einmalzahlung plus Raten, ist durchaus denkbar.
Zu Beginn des Vertrages vereinbart der Versicherte mit seiner Versicherung den Beginn der Zusatzrente. Sollte sich die Lebenssituation des Versicherten während der Laufzeit ändern, kann er diesen Beginn nach Rücksprache abändern. Es ist sowohl ein Vorziehen als auch ein Hinausschieben denkbar.

Die Altersvorsorge mit Riester- und Rürup Rente

Weiterhin kann sich der Versicherte entscheiden ob er die Zusatzrente in einem Betrag bei Rentenbeginn erhalten möchte oder als monatliche Rente bis zum Lebensende. Auch hier ist die Zusammenstellung von Einmalbetrag und Monatsrente möglich. Gerade ein Rentner der sich einen Traum im Alter erfüllen möchten, kann von dieser Variante profitieren. So steht ihm beispielsweise das notwendige Kapital für den Altersruhesitz im Süden zur Verfügung und gleichzeitig profitiert er noch von der monatlichen Rente.

Die Riester Rente und Rürup Rente kann einen guten Beitrag für eine zusätzlich Privatrente leisten. Dabei ist die Riester Rente für Angestellte interessant und die Rürup Rente für Selbständige geeignet. Weitere Informationen und einen Rürup Rente Vergleich kann man hier erhalten.

Die Rürup Rente unterscheidet sich von der Riester Rente durch die Art der Förderung und den Personenkreis, der diese Förderung in Anspruch nehmen kann. Während die Riester Rente nur für Arbeiter, Angestellte und Beamte zugänglich ist kann die Rürup Rente auch von Selbständigen genutzt werden.

Die Überschussbeteiligung und Gewinnauszahlung

Zusätzlich zu der garantierten Rente, die die Versicherung dem Versicherten bei Vertragsabschluss zusagt, erhält der Versicherte eine Überschussbeteiligung. Diese kann jedoch stark variieren und sollte nicht fest eingeplant werden. Sie kann stark schwanken je nach Wirtschaftlichkeit der Versicherung.
Der Versicherte kann mit der Versicherung einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren.

Sollte der Versicherte vor Rentenbeginn sterben, erhalten seine Angehörigen das bis dahin eingezahlte Kapital als Einmalzahlung. Verstirbt der Versicherte nach Rentenbeginn kann er mit seiner Versicherung im Vorfeld vereinbaren, dass seine Hinterbliebenen seine Rente bis zu einer Garantiezeit erhalten. Dadurch ist die Absicherung der Angehörigen in jedem Fall gewährleistet. Eine Riester Rente oder Rürup Rente ist also eine ganz hervorragende Möglichkeit, sich ein Standbein in der privaten Altersvorsorge aufzubauen. Allerdings reicht eine Riester Rente nicht aus, es sollte auf jeden Fall ein zweites Altersvorsorge Standbein geschaffen werden.

Der Vergleich auf Fachportalen im Internet

Über die verschiedenen Möglichkeiten der Privatrente gibt das Internet wertvolle Tipps. Bei diversen Versicherungswebseiten kann man eine Finanzberatung zur Zusatzrente anfordern. Dabei können Interessenten die unterschiedlichen Varianten untereinander vergleichen und das beste Angebot für die eigene Situation herausfiltern. Ein abschließendes Gespräch mit einem Versicherungsvermittler kann letzte Fragen beantworten um Überraschungen im Alter zu vermeiden.

Die gesetzliche und private Rentenversicherung

RentnerAllgemein kann man die Rentenversicherungen in die gesetzliche und die private Rentenversicherung unterteilen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird beispielsweise vom Arbeitgeber direkt vom Einkommen einbehalten und für den Versicherten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt.

Leider ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Die gesetzliche Rente wird immer geringer ausfallen. Da sehen sich viele Versicherte gezwungen eine private Rentenversicherung abzuschließen die die Rentenlücke minimieren kann.

Die Förderung der Altersvorsorge

 Auch der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und staatliche Hilfen für alle Bürger vorgesehen die bereit sind einen eigenen Anteil zu der Altersvorsorge zu leisten. Die so genannte Riester Rente ist dabei vor allem für Arbeitnehmer geeignet.

Sie müssen in diese Rentenversicherung einen Eigenanteil zahlen und bekommen dafür Leistungen des Staates. So erhält der  Versicherte beispielsweise jährlich einen Beitrag von derzeit 300 € für jedes leibliche Kind.

Diese Beiträge fließen direkt in die private Rentenversicherung und steigern dadurch die spätere Rente. Die individuelle Förderung kann man sich bei einer Finanzberatung zur Riester Rente ausrechnen lassen. Für Selbständige ist die so genannte Rürup Rente gedacht. Ihnen verschafft der Staat Ersparnisse in der jährlichen Steuerzahlung. Diese Ersparnis fließt auch direkt in die Rentenversicherung.

Der Selbständige hat dadurch zweifachen Nutzen. Auf der einen Seite spart er die Steuern und auf der anderen Seite kann er die Ersparnisse für seine Altersvorsorge nutzen. Wer mehr Informationen zum Thema private Altersvorsorge haben möchte, der kann hier klicken und diese Webseite besuchen um sich zur Rürup Rente zu informieren.

Die Rürup Rente lohnt sich besonders für Besserverdienende, denn die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerlast und man wandelt Steuern in eine Altersvorsorge um.

Die genaue Höhe der gesetzlichen Rente ist von der Dauer der Einzahlung und der Höhe dieser Zahlungen abhängig. Man kann sich allgemein über die Höhe der eigenen Rente und die private Altersvorsorge bei der deutschen Rentenversicherung informieren.

Die Reduzierung der Rentenlücke

Es gibt aber noch eine große Anzahl an weiteren privaten Rentenversicherungen. Alle haben das Ziel die Rentenlücke zu minimieren. Außerdem bieten einige dieser Versicherungen einen weiteren Schutz. So kann bei einer Kapitallebensversicherung auch ein Hinterbliebenenschutz vertraglich festgelegt werden. Gerade Alleinverdiener von jungen Familien suchen diese Absicherung für ihren eigenen Tod. Durch den Hinterbliebenenschutz sind ihre Angehörigen im Ernstfall durch einen festgelegten Geldbetrag zumindest in finanzieller Hinsicht für die erste Zeit abgesichert.

Sollte der Versicherte das Rentenalter erreichen so erhält er anstatt dessen die zugesagte Rente. Bei dieser Art der Rentenversicherung kann der Versicherte durch die Höhe seiner Beiträge auch die Höhe der Leistungen bestimmen. Über die Kapitallebensversicherung kann man sich auf der Webseite von Kapitallebensversicherungen.eu informieren.

Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern auch die Chance der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Fall hat der Arbeitgeber beispielsweise durch ein separates Versicherungsunternehmen eine Versicherung abgeschlossen. Jeder Arbeitnehmer kann hier seine Beiträge einzahlen um später eine zusätzliche Rente zu erzielen.

Der Vorteil dieser Rentenabsicherung ist die Tatsache, dass der Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Er ist also weder steuer- noch sozialabgabepflichtig und bietet dadurch doppelten Gewinn.

Die Absicherung mit einer BU Versicherung

Hier hat der Arbeitnehmer in vielen Fällen die Möglichkeit eine private Arbeitsunfähigkeitsrente aus einer BU Versicherung zu beziehen. Sollte er vor Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig werden so zahlt die private Arbeitsunfähigkeitsversicherung ihm vereinbarungsgemäß eine lebenslange private Arbeitsunfähigkeitsrente. Mehr Informationen über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann man auf der Webseite von Berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de erhalten.

Es gibt einige Berufszweige die besonders von der Erwerbsunfähigkeit betroffen sein können wie Dachdecker oder Maurer. Letztlich kann es aber jeden durch Krankheit oder Unfall treffen, so dass auch diese zweite Absicherung sinnvoll ist.